2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000
2010
im August 2010: e-dec Export
Gemaess der OZD ist die Ausfuhrdeklaration 11.030 ab dem 01.01.2011 für Drittlaender nicht mehr gueltig. Das definitive Einfuehrungsdatum für EU-Laender (im Laufe des 2011) ist noch offen.
im April 2010: e-dec Export
Nachdem Ende Maerz 2010 das VAR (Vereinfachte Ausfuhrregelung) durch e-dec-Export abgeloest wurde, soll e-dec-Export im Laufe des Jahres 2011 die Ausfuhrdeklaration 11.030 ersetzen. NCTS-Ausfuhren von Spediteuren sind ebenfalls noch zugelassen, doch verlangt die Kreiszolldirektion dafür eine Einzelvollmacht des Exporteurs an den Spediteur.
SPEDI offeriert allen Exporteuren dazu diverse Moeglichkeiten mit dem Programm Helv-e-dec, naemlich
- e-dec STANDARD mit ASP-Loesung, fuer Firmen mit einem Ausfuhrvolumen bis circa 2000 Transaktionen pro Jahr
- Helv-e-dec mit ASP-Loesung ueber Rechenzentrum BEX - Professional, fuer Firmen mit hohem Ausfuhrvolumen
- Helv-e-dec in Ihrem Unternehmen
- Helv-e-dec mit SPEDI fuer Firmen, welche die Erledigung nicht selber vollziehen moechten
Alle Loesungen sind Spediteur-unabhaengig.
Bitte verlangen Sie dazu unsere Dokumentation und Preisliste. Gerne beraten wir Sie anschliessend kostenlos in einem Informationsgespraech und koennen Ihnen dabei das praxiserprobte Programm Helv-e-dec zeigen.
im April 2010: elektronischer Speditionsauftrag, EUR 1
Das Programm Helv-e-dec beinhaltet ein Formularmodul zur Erstellung und elektronischen Uebermittlung von Speditionsauftraegen und EUR 1.
zugelassene Wirtschaftsbeteiligte AEO - Güterverkehrsabkommen
Im Zusammenhang mit der Risikoanalyse im Gueterverkehr hat die EU den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorized Econimic Operator, kurz "AEO") eingefuehrt. Dieser Status bestaetigt, dass dessen Inhaber fuer Sicherheit garantiert.
Die Schweiz wendet gemaess Aenderung des Gueterverkehrsabkommens die gleich hohen Sicherheitsstandards wie die EU an und wird dazu ebenfalls den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten einfuehren.
Die kommenden Anforderungen an die CH-Exporteure sind im Programm Helv-e-dec bereits enthalten.
im Januar 2009: Luftfracht Export
Per 01.03.2009 gilt das neue Sicherungsverfahren für Exportsendungen per Luftfracht. Ein Exporteur kann sich beim BAZL als „bekannter Absender“ registrieren und Exporte mit keiner, resp. nur einer reduzierten Sicherheitskontrolle durch einen „zugelassenen Spediteur“ ohne Zusatzkosten veranlassen. Andernfalls erfolgt eine kostenpflichtige Sicherung am Flughafen. Details siehe www.zoll.admin.ch.
im Januar 2009: VAR / e-dec Export / Vereinfachtes Ursprungsverfahren
Am 01.07.2009 wird das VAR durch e-dec Export abgelöst. Details dazu werden laufend auf der Zollhomepage publiziert. Das Ausstellen von Ursprungszeugnissen im vereinfachten Verfahren ist davon nicht betroffen.
im Januar 2009: ISPM Standard Norwegen
Ab 01.01.2009 dürfen im Export nach NORWEGEN nur noch ISPM 15 Standard-behandelte Paletten oder andere Holzverpackungen verwendet werden.
im Januar 2009: Güterverkehrsabkommen mit der EU
Gemäss dem letzten Verhandlungsstand soll für alle Exporte in Nicht-EU-Staaten eine Vorausanmeldung von Sicherheitsdaten eingeführt werden. Exporte in EU-Länder wären von dieser Änderung hingegen nicht betroffen.
im Januar 2009: Unfallmerkblätter Gefahrengut
Ab dem 01.01.2009 ist nicht mehr der Absender, sondern der Beförderer für die Bereitstellung verantwortlich
im Juni 2008: Treibstoffpreise
Die Treibstoffpreise verteuern sich weiter, wie wir täglich selber feststellen können. Gemäss ASTAG sind die Dieselpreise seit Anfang Jahr von CHF 1.94 auf CHF 2.25 gestiegen! Aus diesem Grund hat die ASTAG den Treibstoffzuschlag ab 01.06.2008 auf 10 % festgelegt.
Die LKW-Fahrer haben deswegen in SPANIEN Streiks angekündigt, dem weitere folgen könnten. Mit weiteren Kostensteigerungen und daraus entstehenden Problemen muss gerechnet werden.
im Februar 2008: Neue Wertgrenzen für Ursprungserklärungen per 01.01.2008
Ab dem 01.01.2008 gelten für Dänemark, Israel, Jordanien, Kroatien, Marokko, Mazedonien, Rumänien und die PLO neue Wertgrenzen. Detaillierte Informationen dazu können Sie der Homepage www.evz.admin.ch unter Publikationen entnehmen.
im Februar 2008: Mandat für Verhandlungen mit der EU über die Änderung des Güterverkehrsabkommens
Das Güterverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU vom 21.10.1990 soll geändert werden, um die Rechtsgrundlage für eine Ausnahme von der so genannten 24-Stunden-Regel zu schaffen. Diese könnte den Warenaustausch erheblich stören, da ein großer Teil der Güter heute sehr kurzfristig ein- und ausgeführt werden. Eine zeitliche Veränderung der Grenzabfertigung würde sowohl der schweizerischen als auch der europäischen Wirtschaft Nachteile bringen und hätte erhebliche Auswirkungen auf den Verkehr im grenznahen Gebiet.
im Februar 2008: USA verschärfen Sicherheitsvorschriften im Frachtverkehr
Die amerikanische Zollbehörde hat Anfang Januar 2008 einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen im Frachtverkehr mit der USA vorgelegt. 24 Stunden vor der Einschiffung in der USA werden folgende Informationen verlangt:
"Name und Adresse der Hersteller der importierten Güter / Namen und Adressen der Verkäufer und Käufer / Bestimmungsort / Herkunftsland / Namen und Adressen der Spediteure / genaue Position der Frachtware auf dem Schiff"
Die Informationspflicht liegt bei den Importeuren. Die neuen Vorschriften sollen schrittweise über 12 Monate eingeführt werden.
im Februar 2008: Organisation von DEUTSCHLAND Transporten
Wir haben die Organisation/Vermittlung von DEUTSCHLAND Transporten neu gestaltet. Bei Bedarf informieren wir Sie dazu gerne im Detail oder erwarten Ihre Preisanfragen.
im Januar 2008: Ausstieg aus dem Palettentausch per 31.12.2007
Wie gemeldet ist die CH-Transportbranche ab dem 01.01.2008 vom Tauschpool ausgestiegen. Bitte geben Sie uns oder unseren Spediteuren deshalb in Zukunft immer an, ob Sie Sendungen mit EURO-Paletten gegen Gebühr weiterhin tauschen möchten oder ob die EURO-Paletten als EW-Paletten zu betrachten sind. Um weitere Mehrkosten zu vermeiden, sollten leere Paletten Zug um Zug getauscht werden können.
im November 2007: Ausstieg aus dem Palettentausch per 31.12.2007
Ab dem 01.01.2008 werden keine Lademittel wie EURO-Paletten, Rahmen und Deckel mehr getauscht. Aus den Tauschgeraeten wird ein Ladehilfsmittel mit dem gleichen Status wie anderes Verpackungsmaterial. Der Transport von Leermaterial wird ein kostenpflichtiger Transportauftrag.
Die meisten Spediteure offerieren ab dem 01.01.2008 weiterhin gegen Gebuehr die Tauschmoeglichkeit von EURO-Paletten an. Bitte informieren Sie uns, falls Sie an einer solchen Loesung interessiert sein sollten.
im November 2007: Preise 2008
Infolge der nachstehenden Gruende muessen die Spediteure ab dem 01.01.2008 die Preise erhoehen:
- LSVA-Erhoehung per 01.01.2008
- MAUT-Erhoehung in DEUTSCHLAND + OESTERREICH im 2007
- Verknappung des Frachtraums im EU-Binnenmarkt
- Neue Lenk- und Ruhezeiten (EU-Sozialvorschriften fuer Fahrpersonal)
- Kosten fuer Einfuehrung digitaler Tachographen
- Kostensteigerungen im Bereich von Energie und Versicherungen
- Teuerung
Alle Offerten muessen deshalb ab dem 01.01.2008 neu kalkuliert werden. Bitte nehmen Sie bei Bedarf mit uns Kontakt auf.
im November 2007: Treibstoffpreise
Die Treibstoffpreise steigen weiter und ein Ende ist nicht abzusehen. Aus den uns bekannten Gruenden haben die meisten Spediteure die Zuschlaege bereits ab dem 01.11.2007 erhoeht. Mit weiteren Erhoehungen muss leider gerechnet werden.
im August 2007: LKW-Maut in OESTERREICH wird teurer
Zum 1. Juli 2007 erhoehen sich die LKW-Mauttarife auf den oesterreichischen Autobahnen und Schnellstrassen. Dies hat zur Folge, dass neu zusaetzlich ein Mautzuschlag abgerechnet werden muss. Entsprechende Preistabellen sind bei uns erhaeltlich.
im August 2007: Abkommen EFTA-Aegypten
Auf den 1. August 2007 tritt das multilaterale Freihandelsabkommen EFTA-Aegypten in Kraft. Dies bedeutet, dass im Import praeferenzberechtigte Ansaetze in Kraft treten. Im Export koennen bei einem Wert von unter CHF10'300 Ursprungserklaerungen auf den Rechnungen, resp. bei einem hoeheren Wert EUR 1 erstellt werden. Detaillierte Informationen dazu können der Homepage www.ezv.admin.ch entnommen werden.
im März 2007: Bund erleichtert Handel mit Entwicklungslaendern
Der Bundesrat hat die revidierte Zollpräferenzverordnung verabschiedet.
Wie bisher werden den Entwicklungsländern Reduktionen auf die bestehenden Zölle für Wareneinfuhren gewährt. Zudem können die ärmsten Länder künftig ale ihre Waren zoll- und kontingentfrei in die Schweiz exportieren. Die revidierte Verordnung tritt am 1. April 2007 in Kraft.
Damit gehört die Schweiz zu den ersten Ländern, welche den an der WTO-Ministerkonferenz in Hong Kong 2005 gefassten Beschluss zur Gewährleistung eines zoll- und kontingentfreien Marktzugangs für die ärmsten Länder vollumfänglich in die Tat umsetzen.
Weitere Angaben dazu unter http://www.osec.ch/
Im Juli 2006: Einführung "e-dec" / E-Zoll Zuschlag
Die Schweizer Zollverwaltung hat beschlossen, das bisherige IT-System "Zollmodell 90-Einfuhr" durch die Ersatzapplikation "e-dec" abzulösen. Hauptgrund dafür ist das vom Parlament vorgegebene Sparprogramm für die Zollverwaltung.
Die Mitglieder der SPEDLOGSWISS und direkt Zollbeteiligte wurden verpflichtet, ab 1. Juli 2006 auf die neue Software umzustellen. Der direkte Nutzen des neuen Programms ist jedoch vor allem für die Zollverwaltung sichtbar.
Nebst einmaligen Investitionen, wie erhebliche Softwarekosten, Hardwareanpassungen und Organisationskosten fallen massiv erhöhte Erfassungsaufwände per Deklaration (30 % mehr Felder für Statistik und Security) an. Zusätzlicher Mehraufwand entsteht zudem noch für delegierte Archivierungsvorgaben, höhere Bürgschaften und für Zwischenabfertigungen.
Verschiedene Mitgliedfirmen der SPEDLOGSWISS habe diese Mehrkosten analysiert und haben je nach Groesse der Unternehmen einen Mehraufwand von CHF 10.00 - CHF 15.00 per Deklaration festgestellt.
Die Spediteure bitten um Verständnis, dass sie diese Mehrkosten nicht übernehmen können und verrechnen deshalb einen "e-dec" / E-Zoll Zuschlag in obgenannter Höhe. Dieser Zuschlag kommt auch bei bestehenden Offerten zur Anwendung.
Im Mai 2006: Änderung auf Ursprungsnachweisen
In Ursprungsnachweisen (Warenverkehrsbescheinigungen oder Erklärungen auf der Rechnung) darf die Abkürzung "EG" für Europäische Gemeinschaft künftig nicht mehr verwendet werden, gültig ab 01.05.2006. Nähere Informationen können Sie unter www.zolladmin.ch einsehen.
Im Mai 2006: SPEDI GmbH im TV
Die Ausstrahlung auf SF 2 über unsere Firma ist vorbei. Falls Sie den Beitrag verpasst haben und/oder an einem umfangreicheren Film-Portrait über unseren Betrieb interessiert sind, haben Sie die Möglichkeit, von uns eine ausführlichere Version des TV-Beitrags zugeschickt zu bekommen. Senden Sie uns dazu einfach eine E-Mail mit dem Betreff "DVD" und wir stellen Ihnen die Präsentation sobald als möglich zu (voraussichtlich ab Ende Mai 06).
Im Februar 2006: SPEDI GmbH im TV
Am Sonntag, 19. März 2006 wird in der Sendung "Wirtschaft Aktuell" (SF 2, 20-21 Uhr) eine Kurzpräsentation über unsere Firma ausgestrahlt. Falls Sie interessiert sind, senden wir Ihnen ab April 2006 gerne eine ausführlichere Version davon auf DVD. Senden Sie uns dazu einfach eine E-Mail mit dem Betreff "DVD" und Ihrer Adresse und wir stellen Ihnen die Präsentation so bald als möglich zu.
Im August 2005: Tischmesse Wettingen vom Freitag 09.09.05
SPEDI wird sich und seine Dienstleistungen an dieser "Tischmesse" vorstellen. Die Messe findet im Tägerhard Sport- und Kongresszentrum Wettingen statt, dauert von 1000 bis 1800 Uhr und ist für alle Besucher gratis zugänglich.
Es würde uns freuen, wenn Sie bei uns in Wettingen vorbei kommen.
Im Juli 2005: Treibstoffzuschlag
Die Treibstoffpreise steigen seit Monaten weiter und ein Ende ist nicht abzusehen. Bezüglich der jeweils aktuellen Treibstoffzuschläge in der Schweiz verweisen wir auf die Homepage der ASTAG unter www.astag.ch. Im internationalen Verkehr können die prozentualen Zuschläge davon abweichen.
Im Juli 2005: Neues Unternehmens- und Leistungsprofil
Als Resultat einer Bestandesaufnahme mit integriertem Workshop haben wir unseren Auftritt angepasst. Die detaillierten Unterlagen dazu können jederzeit bei uns angefordert werden. Auch unsere Homepage haben wir entsprechend umgestaltet.
Wir hoffen, Ihnen unsere Dienstleistungen dadurch noch transparenter darzustellen.
Im April 2005: Holzbehandlungs-Standard ISPM 15
Zugweise erfolgt die weltweite Inkraftsetzung dieser Vorschriften, welche sich dadurch laufend veraendern. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Homepage der OSEC (www.osec.ch) und den Verband der Schweiz. Holzverpackungs- und Palettenindustrie VHPI (Tel 032 384 40 86).
Im Oktober 2004: ERHOEHUNG TRANSPORTPREISE AB 01.01.05
1. LSVA
Gemaess Abstimmungsentscheid vom September 1998 wird ab dem 01.01.2005 die zweite Stufe der LSVA eingefuehrt. Diese bewirkt eine Erhoehung der CH-Frachten um 12 bis 15 %.
2. MAUT DEUTSCHLAND
Nach mehrmaliger Verschiebung tritt ab dem 01.01.2005 nun definitiv die DE-LKW-MAUT in Kraft. Die Folge davon ist eine Steigerung der DE-Frachten um 5 bis 10 %.
UNSERE OFFERTEN
Wir streben an, bis Ende November alle generellen Offerten unserer bestehenden Kunden neu zu kalkulieren und zuzustellen. Alle bisherigen Offerten verlieren ab 01.01.2005 ihre Gueltigkeit.
Im Juli 2004: NEUE ZOLLREGELUNG IN DEUTSCHLAND
Ab dem 01.07.2004 benoetigt jeder Anmelder eine Zollnummer betreffend Zahlung der DE-Einfuhrumsatzsteuer und der Berechtigung zum Vorsteuerabzug. Diese Regelung gilt auch fuer im Ausland ansaessige Personen oder Firmen. Auch diese muessen eine Zollnummer beantragen und verwenden. Zollanmeldungen ohne Zollnummer werden ab dem 01.07.2004 von den DE-Zollstellen nicht mehr angenommen.
Die Zollnummer wird auf Anfrage kostenlos an folgender Stelle vergeben:
Koordinierende Stelle Atlas
Hertzstrasse 10
DE-76187 Karlsruhe
Tel: 0721/7909-0
Fax: 0721/7909-110
Antragsformulare können bei Bedarf von uns bezogen werden.
Wir empfehlen den CH-Exporteuren, die Zollnummer des DE-Rechnungsempfaengers auf der Export-Rechnung zu erwaehnen, um damit allfaellige Verzoegerungen an der Grenze zu vermeiden.
Im Mai 2004: TREIBSTOFFZUSCHLAG AB 01.06.04
Auf Grund der gestiegenen Treibstoffkosten hat sich die ASTAG entschlossen, den Treibstoffzuschlag für Inland- und Auslandtransporte per 01.06.04 auf 2% zu erhoehen. Der Referenzpreis von CHF 1.44/ Liter wuerde sogar eine Erhoehung auf 3 % rechtfertigen. Bei einer spuerbaren Senkung des Dieselpreises ueber einen angemessenen Zeitraum wuerde der Zuschlag wieder gesenkt oder gegebenenfalls aufgehoben.
Im November 2003: IMPORTBESTIMMUNGEN DER NAFTA-LAENDER FUER HOLZVERPACKUNGEN AB 02.01.2004
Die NAFTA-LAENDER (USA, Kanada und Mexiko) haben beschlossen, nach dem 02.01.2004 fuer die Einfuhr von Verpackungen aus Rohholz (Paletten, Stauholz, Verpackungshoelzer aller Art) nur noch den Standard ISPM 15 zuzulassen. Das bedeutet voraussichtlich, dass diese Laender die Einfuhr unbehandelter Verpackungshoelzer verbieten werden. Es ist absehbar, dass andere Laender diesem Vorgehen folgen. Es gilt nun diesen Standard auch in der Schweiz einzufuehren, damit die Schweizer Exporte weiterhin ungehindert ablaufen koennen.
Diese Arbeiten sind derzeit im Gang. Was bereits bekannt ist (vor allem: wie werden die behandelten Hoelzer gekennzeichnet, welche Zertifikate sind noetig etc.) ersehen Sie sowie dies bereits bekannt ist aus dem Informationsschreiben des federfuehrenden BUWAL, welches bei uns erhaeltlich ist.
Im November 2003: MAUT DEUTSCHLAND
Die Einfuehrung der MAUT verzoegert sich weiter auf einen unbekannten Zeitpunkt.
Im November 2003: MAUT OESTERREICH
In Oesterreich werden die neuen Strassengebuehren für LKW's per 1. Januar 2004 auf Autobahnen und Schnellstrassen erhoben. Die Mauthoehe betraegt EUR 0.273 pro gefahrenen km für Fahrzeuge mit 4 und mehr Achsen. Von den zusaetzlichen AT-Kosten betroffen sind Sendungen von und nach:
Oesterrreich, (inkl. Vorarlberg/Tirol), Suedtirol-Trentino, Slowakei, Ungarn, ex Jugoslawien, Bulgarien, Rumaenien, Albanien inkl. Griechenland und Türkei.
Die Mehrkosten muessen an die eingesetzten Frachtunternehmer It. Auslage bezahlt werden. Unsere Spediteure werden die Gebuehren ab dem genannten Datum zusaetzlich zu den vereinbarten Frachtsaetzen anteilmaessig, separat an Sie verrechnen.
Im April 2003: TREIBSTOFFZUSCHLAG AB 01.04.03
Auf Grund der angespannten Wirtschaftslage hat sich die ASTAG entschlossen, den Treibstoffzuschlag per 01.04.03 nur auf 2% zu erhöhen. Der Referenzpreis von CHF 1.44, EUR 1.00 / Liter würde sogar eine Erhöhung auf 3 % rechtfertigen. Bei einer spürbaren Senkung des Dieselpreises über einen angemessenen Zeitraum würde der Zuschlag wieder gesenkt oder gegebenenfalls aufgehoben.
Im Januar 2003: NEUE PRODUKTE DER SPEDI GMBH
Es freut uns, Ihnen unter der Rubrik OUTSOURCING neue Dienstleistungsprodukte der SPEDI vorzustellen. Diese beinhalten die Bereiche Frachtkontrolle, Erstellen Exportpapiere, Terminueberwachung und Transportorganisation. Nebst den dort genannten Produkten koennen aber auch weiterhin individuelle Loesungen vereinbart werden.
Falls Sie daran interessiert sind, erwarten wir gerne Ihre Kontaktaufnahme.
Im Juli 2002: REEDEREIMELDUNG
INSPECTION OF IMPORT CONTAINERS IN THE U.S.
In previous mailings or magazines we have already informed you about the increased inspections on import containers in the U.S. Recenty we have been facing a number of problems due to lack of or inclomplete information. As a result ot this the U.S. customs (and in accordance with them also the canadian customs for containers going to the Mid-West) can decide to have the container unstuffed at the arrival terminal for physical inspection. This will not only result in unneccessary delays but this would also create high amounts of extra expenses, and we are left no other choise than to debit them to the consignee's.
Please make sure that in case you have bookings for U.S. destinations that we have complete cargo description. For example goods like spare parts, machinery parts, paper plastic articles, etc... need further description for what use. Chemicals also have to be specified and accompanied by the Material Safety Data Sheets made up in English. Furthermore it is also important to mention the final consignee's full style name and address in the shipping marks.
Im Mai 2002: SEEFRACHTERHOEHUNGEN
Von verschiedenen Reedereien sind ab dem 01.06.2002 Preiserhöhungen für diverse Fahrtgebiete angekündigt. Zur Zeit ist noch unbekannt, welches Ausmass die Erhöhungen annehmen werden. Bitte beachten Sie diese Vorhersage für Ihre Kalkulationen.
Wir freuen uns, Ihnen unsere zwei neuen Mitarbeiterinnen vorstellen zu können, welche Ihnen ab sofort für Ihre Anliegen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Suzana Tokic und Caterina Bilotta sind per 01. Februar bzw. 01. März als Praktikantinnen in unsere Firma eingetreten und absolvieren ab Sommer 2002 Ihre Lehrzeit.
Im Gegenzug verlässt Michael Thut unseren Betrieb per 15. März 2002.
Auf Beschluss der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV erfolgt bei folgender Einfuhrart eine Aenderung:
"Der ausländische Lieferant fakturiert an den schweiz. Importeur, erwähnt auf dessen Rechnung ebenfalls als 2. Schweizerfirma den schweiz. Warenempfänger, der die Ware direkt nach der Einfuhr erhält."
1) Ohne besondere Massnahme muss der schweiz. Warenempfänger, und nicht der Importeur, deklariert werden und wird sogleich mehrwertsteuerpflichtig.
2) Falls weiterhin auf den Namen des Importeurs verzollt werden soll und dieser wie bis anhin mehrwertsteuerpflichtig sein soll, so ist der beiliegende Antrag auszufüllen und an die ESTV sowie an den jeweiligen Verzollungsspediteur zu senden, der dieses Formular bei jeder Zollabfertigung beilegen muss.
Formulare und weitere Informationen erhalten Sie unter www.zoll.admin.ch.
Die Terroranschläge in den USA vom 11. September hinterlassen auch in der Schiff- und Luftfahrt ihre Spuren.
Es ist kurzfristig mit neuen Zuschlägen zu rechnen, die sich je nach politischer Lage kurzfristig ergeben oder verändern. Auch Hindernisse können nicht ausgeschlossen werden, z.B. die Schliessung des Suez-Kanals.
Wir bitten Sie, die aktuellen Umstände bei der Disposition und Kalkulation zu berücksichtigen.
Im Laufe der vergangenen Monate haben wir unser Sortiment an KMU-Spediteuren erneuert und qualitativ verbessert. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, falls Sie an neuen, guten Speditionslösungen interessiert sind. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Nebst dem bereits bekannten Treibstoffzuschlag erfolgt nun auf den 01.01.2001 die Einführung der LSVA, welche zu einer erneuten und beträchtlichen Steigerung der Preise für CH-Frachten führt.
Für Transportpreise ab dem 01.01.2001 empfehlen wir Ihnen, sich bei Bedarf an uns zu wenden.
Da sich die Lage auf dem Erdölmarkt nicht wesentlich entspannt hat und der Schweizerische Bundesrat nach Verhandlungen mit der ASTAG nicht bereit ist, die Treibstoffsteuern zu senken, wird ab dem 1. November eine weitere Tarifanpassung im Strassentransport vorgenommen. Da auch unsere Spediteure davon betroffen sind, ist per 01.11.2000 mit der Verrechnung eines Treibstoffzuschlags von neu 4 % (Frankreich 5 %) zu rechnen. Die erneute Erhöhung gilt auf allen Inland- und Auslandtransporten vorerst bis Ende 2000 oder bis auf Widerruf.
Ab 1.1.2001 wird ein neuer Richtlinientarif in Kraft treten, in dem allenfalls die LSVA, sowie die teuerungsbedingten Zuschläge enthalten sind.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und danken Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Die Treibstoffpreise sind in den letzten Monaten drastisch angestiegen. Das Transportgewerbe hat bis anhin die enorm hohen Mehrkosten selbst getragen und stets auf eine Entspannung auf dem Erdölmarkt gehofft. Heute deuten die Prognosen der Experten jedoch darauf hin, dass mittelfristig mit keiner nennenswerten Senkung der Treibstoffpreise zu rechnen ist. Der Luft- und Seeverkehr hat auf die Preiserhöhung bereits seit längerer Zeit reagiert und Treibstoffzuschläge erhoben. Nun hat auch der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG reagiert und seinen Mitgliedern per 01.07.00 eine Treibstofferhöhung von 2 % empfohlen. Da auch unsere Spediteure davon betroffen sind, ist per 01.07.00 mit der Verrechnung eines Treibstoffzuschlags von 2 % (Frankreich 5 %) zu rechnen.Bei einer allfälligen Senkung der Treibstoffpreise über eine angemessene Frist würde der ausserordentliche Treibstoffzuschlag wieder aufgehoben.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und danken Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen.